"Chef, ich kündige!" - Aber bitte richtig.

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben eine Entscheidung getroffen und werden eine neue Herausforderung annehmen! Jetzt haben Sie nur noch eine Hürde zu überwinden, nämlich Ihrem alten Arbeitgeber zu kündigen. Hierbei gibt es ein paar Spielregeln, die Sie auf jeden Fall einhalten sollten.

Beachten Sie die Reihenfolge - Kündigen Sie bitte erst dann, wenn der neue Job auch wirklich in trockenen Tüchern ist, im Optimalfall ein von beiden Seiten unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt.

Die Sache mit dem Inhalt - Bitte beachten Sie beim Formulieren Ihres Kündigungsschreibens auf folgende Punkte:

 

Absender (Arbeitnehmer) / Empfänger (Arbeitgeber) / Datum des Kündigungsschreibens / Betreff / Korrekte Anrede / Kündigungsfrist (zu wann ist die Kündigung wirksam?) / Bitte um Arbeitszeugnis / Unterschrift 

 

Gerne unterstützen wir Sie hier - sprechen Sie uns an.

Reine Formsache - Auch in Zeiten von Email, WhatsApp und SMS muss eine Kündigung in üblicher Schriftform erstellt und übergeben werden. Die oben genannten Kommunikationsmittel reichen für eine wirksame Kündigung nicht aus. Vergessen Sie nicht die eigenhändige Unterschrift mit vollem Namen.

Eine Bestätigung ist nicht nötig - Eine Bestätigung ist üblich, aber rechtlich nicht erforderlich. Wer wirksam gekündigt hat, ist mit dem Ende der Kündigungsfrist "frei".

Halten Sie die Fristen ein - Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht einreichen und diese Ihrem Arbeitgeber auch innerhalb dieser Frist tatsächlich zugegangen ist. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich eine Zweitschrift Ihrer Kündigung entsprechend schriftlich vom Arbeitgeber mit Datum bestätigen lassen oder um eine Bestätigung bitten.

Zeigen Sie Stil - Ihren direkten Chef sollten Sie als erstes von der Kündigung unterrichten. Erklären Sie ihm kurz die Gründe, bleiben Sie hierbei jedoch sachlich und werten Sie nicht ihre bisherige Stelle ab.

 

Ab jetzt arbeiten Sie nicht mehr für Ihren Chef, sondern für Ihre Reputation!

Gehen Sie im Guten - Auch wenn es verlockend ist, am Ende „reinen Tisch“ zu machen, letztendlich bringt das nichts. Auch in Hinblick auf Ihr Schlusszeugnis sollten Sie bis zum letzten Tag souverän und professionell bleiben. Ein Nachtreten bringt Sie nicht weiter. Auch ein öffentliches Lästern auf Facebook ist tabu - nutzen Sie dafür lieber Arbeitgeber-Bewertungsportale wie kununu.com.

Zum Schluss das Zeugnis - Mit Ausscheiden aus dem Unternehmen steht Ihnen ein Schlusszeugnis zu. Üblich ist ein so genanntes "qualifiziertes Zeugnis", bei dem Ihr Aufgabengebiet beschrieben und Ihre Leistung bewertet wird. Oftmals bereiten Mitarbeiter ihr Arbeitszeugnis schon in einem Entwurf vor. Dies ist zwar mehr Arbeit, hat jedoch den großen Vorteil, dass Sie hier die Möglichkeit haben, direkt Einfluss zu nehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber, ob Sie hier aktiv werden sollen.

Urlaub oder Geld - Haben Sie noch Resturlaubsansprüche? Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, den Urlaub in Anspruch zu nehmen oder sich diesen ausbezahlen zu lassen. Aus Sicht des Gesetzgebers hat die Urlaubsgewährung immer Vorrang vor der Abgeltung. Also nur wenn es z.B. aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, den Urlaub noch zu gewähren, kann dieser ausbezahlt werden. Sollten Sie wählen können, dann nehmen Sie sich die Auszeit und gönnen Sie sich die freien Tage, bevor Sie erholt und voller Tatendrang den neuen Job beginnen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!